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Mittlerer Werkdienst im Justizvollzug

Berufsausbildung und Gefangenenarbeit sind wesentliche Resozialisierungsfaktoren. Sie sollen im Rahmen des Vollzugsplanes die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung fördern oder erhalten.

Die berufliche Wiedereingliederung der Gefangenen nach der Entlassung ist das vorrangige Unternehmensziel des Landesbetriebs Vollzugliches Arbeitswesen (VAW) - www.vaw.de

In der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd wird Gefangenen durch ein breitgefächertes Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten die Chance gegeben, einen qualifizierten Berufsabschluss oder eine Grund- bzw. Teilqualifikation bis zum Zeitpunkt ihrer Entlassung zu erreichen.

So wird etwa im Textilbereich die Ausbildung zur Textil- und Modenäherin angeboten. Weitere berufliche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es in der Malerei, Schreinerei, Wäscherei und in der Hauswirtschaft.

Im Rahmen des dualen Bildungssystems erfolgt die praktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben der Anstalten unter Anleitung durch besonders qualifizierte Handwerks- und Industriemeisterinnen und -meister  des mittleren Werkdienstes im Justizvollzug.

Ein weiterer Schwerpunktbereich für die Tätigkeit der Werkbeamtinnen und Werkbeamten ist die Leitung der vorwiegend handwerklich ausgerichteten Eigenbetriebe wie Malerei, Schreinerei, Näherei, Schneiderei, Wäscherei mit Textilreinigung, Küche und Gärtnerei.

In Unternehmerbetrieben werden mit unternehmereigenen oder eigenen Betriebsmitteln Erzeugnisse hergestellt oder Leistungen erbracht, die der Unternehmer im eigenen Fertigungsbetrieb weiterverarbeitet oder direkt ab Vollzugsanstalt auf den Markt bringt.

Die vielfältigen Unternehmerbetriebstätigkeiten gehen von Montagearbeiten, Sortier- und Abpackarbeiten bis zur kompletten Herstellung von Komponenten für die Automobilindustrie, den Sondermaschinenbau u.v.m.

 

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